Prozesse

Jesuitenpater will Geldstrafe für Klimablockade nicht zahlen

12. November 2024 , 14:19 Uhr

Für eine Klima-Straßenblockade in Nürnberg wird ein Geistlicher zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese will der Jesuitenpater aber nicht zahlen - er hat andere Pläne.

Der Jesuitenpater Jörg Alt will nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Teilnahme an einer Klima-Straßenblockade in Nürnberg die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen. In einem Schreiben teilte der Geistliche mit, er wolle stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen absitzen.

«Ich habe stets erklärt, dass ich als Ordensmann wegen des Armutsgelübdes über kein Einkommen und kein Bankkonto verfüge, dass ich den Orden und die Mitbrüder durch Zahlung meiner Geldstrafen nicht schädigen möchte», teilte Alt mit. Zudem sei der Orden auch Eigentümer der von ihm genutzten Dinge, weshalb es bei ihm nichts zu pfänden gebe.

Der Jesuitenpfarrer hatte sich nach Gerichtsangaben im August 2022 mit rund 40 weiteren Menschen der Gruppen Letzte Generation und Extinction Rebellion auf dem Bahnhofsplatz in Nürnberg festgeklebt und so den Verkehr in beide Fahrtrichtungen blockiert. Mit der Aktion wollten die Beteiligten demnach auf die fortschreitende Klimaerwärmung aufmerksam machen.

Zu Geldstrafe verurteilt

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Alt in zweiter Instanz wegen mehrfacher Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies eine Revision dagegen in der vorigen Woche zurück. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.

Mit Blick auf eine mögliche Ersatzfreiheitsstrafe teilte Alt mit: «Ich tue dies in Solidarität mit jenen Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die von Verwaltung und Justiz ähnlich behandelt werden – das mag alles rechtmäßig sein, es ist aber ungerecht.»

Richter betrachteten Blockade als Nötigung

Vor Gericht hatte der Jesuitenpater stets die Auffassung vertreten, die Aktion sei durch einen Notstand infolge des Klimawandels gerechtfertigt gewesen. Die Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht entschieden dagegen, dass eine Rechtfertigung der Sitzblockade durch Notstand bereits daran scheiterte, dass dem Jesuitenpater mehrere mildere Mittel zur Verfügung gestanden hätten. So hätte Alt demnach etwa auf legalem Wege von seiner Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen können. Die Blockade betrachteten sie als Nötigung.

Quelle: dpa

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