Die Stadt München plant nach einer finalen Niederlage vor Gericht nun doch eine Verschärfung des Diesel-Fahrverbots für die bayerische Landeshauptstadt. Das städtische Referat für Klima- und Umweltschutz empfiehlt ein streckenbezogenes Fahrverbot für Diesel-5-Fahrzeuge, das auf dem Teilstück der Landshuter Allee gelten soll, auf dem die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten werden, wie aus der entsprechenden Beschlussvorlage für das Stadtratsplenum am 27. November hervorgeht. Damit wäre ein generelles Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 auf dem gesamten Mittleren Ring und in der Münchner Innenstadt zunächst vom Tisch.
Seit Jahren fordern Umweltschützer bessere Luft in München – und die entsprechende Einhaltung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt. Denn vor allem an der Landshuter Allee, einem Teilstück des vielbefahrenen autobahnähnlichen Mittleren Rings, werden Stickstoffdioxid-Grenzwerte regelmäßig überschritten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD verlangen darum schon seit Jahren, das in München geltende Diesel-Fahrverbot zu verschärfen und auf Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 auszuweiten. Dafür zogen sie auch durch alle Instanzen gegen die Stadt vor Gericht – mit Erfolg.
Es gab eine juristische Klatsche für die Stadt nach der anderen: Zuletzt wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Oktober eine Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt München zurück.
Damit wurde ein von DUH und VCD erkämpftes Urteil rechtskräftig, wonach schnelle Maßnahmen ergriffen werden müssen, die sicher zu einer deutlichen Unterschreitung der Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid (NO2) führen. Es entsteht vor allem im Straßenverkehr, kann Atemwegsbeschwerden auslösen und ebenso wie Feinstaub im Zusammenhang mit einer Vielzahl von Erkrankungen der Lunge und des Herz-Kreislaufsystems stehen.
Zuletzt hatte die Stadt versucht, mit Tempo-30-Zonen gegen die zu hohen Stickstoffdioxid-Werte anzukämpfen, um ein verschärftes Fahrverbot zu umgehen. Das Vorgehen hatte heftige Kritik von Umweltschützern hervorgerufen – und nach der jüngsten Gerichtsentscheidung dürfte nun auch der Stadt klar sein, dass das bisherige Vorgehen nicht ausreicht.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erwartet die endgültige Entscheidung über eine Verschärfung des Diesel-Fahrverbotes in der Landeshauptstadt allerdings – Beschluss am 27. November hin oder her – erst im kommenden Jahr.
Ob die Stadt ein Fahrverbot für Diesel-5-Fahrzeuge auf einem Teilstück der Landshuter Allee tatsächlich umsetzen müsse, hänge davon ab, ob der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresdurchschnitt eingehalten werden könne, sagte Reiter der Deutschen Presse-Agentur in der vergangenen Woche. «Eine Voraussage lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös treffen.»
Darum werde sich der Stadtrat im neuen Jahr noch einmal abschließend mit dem Thema befassen, wenn ein verlässlicher Stickstoffdioxid-Mittelwert vorliege, sagte Reiter.
Laut dem zuständigen Referat für Klima- und Umweltschutz gibt es im Anschluss an die Entscheidung im Stadtrat eine gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung, die vom 11. Dezember bis einschließlich 27. Januar 2025 durchgeführt werden soll. «Die eingegangenen Stellungnahmen werden danach rechtlich und fachlich gewürdigt und dem Stadtrat zur finalen Entscheidung und Inkraftsetzung vorgelegt», sagte eine Sprecherin des Referates.
Quelle: dpa