Missstände im Strafvollzug

Sondersitzung nach Vorwürfen gegen JVA Nürnberg

25. November 2024 , 16:15 Uhr

Nach der JVA Augsburg-Gablingen wurden jüngst auch Vorwürfe gegen Bedienstete des Gefängnisses in Nürnberg laut. Der Anstaltsbeirat traf sich nun zu einer Sondersitzung.

Nach Vorwürfen von Häftlingen gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Nürnberg ist der Anstaltsbeirat am Montag zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Die Vorsitzende des Anstaltsbeirats, die CSU-Landtagsabgeordnete Petra Guttenberger, hatte diese nach Bekanntwerden der Vorwürfe anberaumt. An der Sitzung nahm neben dem Leiter der Anstalt auch der Personalrat teil, da die Bediensteten angesichts der Vorwürfe verunsichert seien, wie Guttenberger sagte.

Bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth waren zuvor mehreren Strafanzeigen eingegangen. Die Behörde ermittelt wegen Körperverletzung und Beleidigung gegen Unbekannt. Laut einem Bericht der «Nürnberger Nachrichten» soll ein psychisch instabiler Gefangener für einen Zeitraum von zwei Wochen in einen besonders gesicherten Haftraum – im Häftlingsjargon «Bunker» genannt – gesperrt und dort misshandelt worden sein. Er habe nur Brot mit einer Scheibe Wurst zu essen bekommen und sei nicht psychologisch betreut worden. Der Mann habe die Wände des Haftraumes mit seinem Kot beschmiert. 

Bei der Sitzung wurden laut Guttenberger die Vorwürfe und insbesondere das Prozedere für die Unterbringungen in den besonders gesicherten Hafträumen besprochen. Alle Fragen dazu seien überzeugend beantwortet worden, sagte Guttenberger. Die Dokumentation in Nürnberg sei vorbildlich. Sie habe keinen Verstoß feststellen können. Es habe im Anschluss zudem keinen Anlass gegeben, eine weitere Sitzung anzuberaumen. Es gelte nun, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten. Zum konkreten Inhalt der Sitzung durfte die Abgeordnete keine Angaben machen. 

Angesichts der Vorwürfe auch gegen Beschäftigte der JVA Augsburg-Gablingen fügte Guttenberger hinzu, sie befürworte es, für die Unterbringung in den besonders gesicherten Hafträumen künftig einen Richtervorbehalt einzuführen. Damit müsste die Maßnahme jeweils zwingend von einem Richter vorab genehmigt werden. Die Einbeziehung einer weiteren, neutralen und außenstehenden Instanz sei sinnvoll und erhöhe auch die Rechtssicherheit für die Bediensteten der JVA, sagte die CSU-Politikerin.

Quelle: dpa

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