Justiz

SPD: Bayern hinkt bei Asylgerichtsverfahren hinterher

25. November 2024 , 16:49 Uhr

Oft enden Asylverfahren vor Gericht. Bis die Richterinnen und Richter dann ein Urteil sprechen, vergeht viel Zeit. In Bayern mehr als anderswo.

Asylverfahren in Bayern werden nach Ansicht des SPD-Rechtsexperten Horst Arnold wegen einer ineffizienten Struktur und fehlendem Personal unnötig in die Länge gezogen. Der ehemalige Richter verwies auf die großen Unterschiede zwischen den Verfahren in Bayern und in Rheinland-Pfalz: Während es im Freistaat im Oktober 2024 rund neun Monate dauerte, bis ein Verfahren abgeschlossen war, urteilte das zuständige Gericht in Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren in deutlich kürzerer Zeit. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Asylgerichtsverfahren dauern in Rheinland-Pfalz deutlich kürzer als in Bayern

Konkret dauerten dem Bericht zufolge in Rheinland–Pfalz Asylgerichtsverfahren im Jahr 2023 3,9 Monate, 4,8 Monate waren es im Jahr 2022 und 7,2 Monate in 2021. Demgegenüber standen nach Angaben des Innenministeriums in Bayern im Dezember 2023 eine Länge von 17 Monaten, Anfang 2024 waren es 14 Monate, im Mai 2024 zwölf und im September 2024 zehn Monate.

Arnold sieht einen großen Vorteil in der Organisation in Rheinland-Pfalz – dort werden seit 2010 alle Asylklagen am Verwaltungsgericht in Trier verhandelt. Die Organisation in einem Haus garantiere kurze Dienstwege. Die Zuständigkeiten der zehn Asylkammern seien strikt nach Herkunftsländern aufgeteilt.

Bayern bündelt Verfahren nach Herkunftsland erst seit 2024

Dass in Bayern eine derartige Bündelung erst im Jahr 2024 eingeführt wurde, ist laut Arnold «unverständlich». Immerhin belegten die Zahlen aus Trier, wie effizient die Abläufe verbessert werden könnten. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe bereits erklärt, dass die Konzentration der Asyl­gerichts­verfahren auf ein Verwaltungs­gericht ein wesentlicher Faktor für beschleunigte Gerichts­verfahren sei.

Im Juli hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärt, dass in Bayern Asylverfahren für Flüchtlinge ausgewählter Herkunftsstaaten bei einzelnen Verwaltungsgerichten konzentriert verhandelt werden sollten. So sollen zukünftige Verfahren mit Asylbewerbern aus dem Jemen und Nigeria etwa bayernweit vor dem Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt werden. Das Verwaltungsgericht Bayreuth ist für Jordanien und Peru zuständig. Angola, Kongo und die Demokratische Republik Kongo, Sierra Leone und Uganda sind Regensburg zugeordnet. Für Verfahren von Asylbewerbern aus der Türkei ist das Verwaltungsgericht Würzburg zuständig.

Arnold: Zahl der Verwaltungsrichter seit 2020 zurückgegangen

Arnold kritisierte zudem, dass in Bayern – anders als von der Regierung behauptet – die Zahl der Verwaltungsrichter in den vergangenen Jahren sogar rückläufig war. Standen 2020 noch 225 Stellen im Haushalt, waren es 2024 nur 221, rechnete Arnold vor.

Dagegen betonte das Innenministerium, dass seit 2016 in mehreren Schritten rund 140 neue Planstellen für Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung gestellt wurden. An den sechs Verwaltungsgerichten der ersten Instanz gebe es aktuell rund 310 Richterinnen und Richter, davon 105 am Verwaltungsgericht München, 36 in Augsburg, in Würzburg 32, in Bayreuth 30, in Regensburg 54 und in Ansbach 53.

Quelle: dpa

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