Die rund 3520 Bauarbeiter im RadioEINS-Land müssen ihren Job nicht an den „Winter-Nagel“ hängen. Das sagt die Industriegewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten – kurz NGG. Sie weist auf das „Saison-Kurzarbeitergeld“ ab 1. Dezember hin, das frühere „Schlechtwettergeld“. Diese „Winterbrücke“ erlaubt die Weiterbeschäftigung der Bauarbeiter, sie bekommen von der Agentur für Arbeit ein Ausfallgeld (bis zu 67 % des Nettolohns). Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee stillstehe, würden so Entlassungen vermieden und Fachkräfte würden in der Branche bleiben, so Uwe Behrendt von der IG BAU Oberfranken.