Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Michelau und den dazugehörigen Ortsteilen müssen weiterhin das Wasser vor dem Benutzen abkochen. Das hat das Landratsamt Lichtenfels heute (12.6.) nochmal auf ihrer Internetseite betont. Die Abkochanordnung gilt, bis das Wasser wieder einwandfrei ist. Wie berichtet wurden bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der Gemeinde im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
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