Anträge auf Vereinspauschale im Kreis Coburg müssen bis März eingereicht werden

09. Februar 2024 , 14:05 Uhr

Vereine aus dem Landkreis Coburg, die sich um die jährliche Förderung bewerben, müssen ihren Antrag bis zum 1. März einreichen. Darauf weist das Landratsamt hin. Eine Förderung erhalten alle Sport- und Schützenvereine, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllen.

 

Als Verein kann die staatliche Vereinspauschale erhalten, wer:

– mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht

– einen Jugendanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtmitglieder erreicht

– Einnahmen durch Beiträge und Spenden mindestens in Höhe des sich ergebenden Sollaufkommens erzielt hat

– steuerrechtlich gemeinnützig ist (aktueller Bescheid)

– Mitglied im BLSV oder BSSB ist.

 

Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale muss ausnahmslos bis spätestens 1. März inklusive der Übungsleiterlizenzen vorgelegt werden. Wichtig: Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist! Später eingehende oder unvollständige Antragsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Der Link zum zentralen Onlineverfahren sowie die Antragsunterlagen und weitere Informationen stehen auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung:

www.landkreis-coburg.de/244-0.

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