Der Antrag für die Förderung für Sportvereine kann bis zum 01. März 2024 abgegeben werden. Darauf weist das Landratsamt Lichtenfels hin. Die Vereinspauschale des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration fördert damit außerschulische sportliche Aktivitäten. Vereine mit unter 500 Mitgliedereinheiten können diese Förderung beantragen. Eine Mitgliedereinheit errechnet sich aus den Mitgliedern des Vereins und Übungsleitern. Diese werden unterschiedlich gewertet.
Diese Richtlinien sowie weitere Informationen und der Antrag auf Vereinspauschale können im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik „Landratsamt – Kommunales, Wahlen – Sportförderung“ abgerufen werden.