Der Landkreis Sonneberg hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen eingelegt. Es sprach dem Nachrichtenmagazin „SPIEGEL“ umfassende Auskünfte zur Amtsführung von Landrat Robert Sesselmann (AfD) zu. Das geht aus Medienberichten hervor. Das Gericht hatte das Landratsamt angewiesen, Fragen des Magazins zu Themen wie Personalpolitik und der Umsetzung von Wahlkampfversprechen vollständig zu beantworten. Ein Reporter hatte geklagt, da die ursprünglichen Antworten unzureichend waren. Insbesondere interessierte den „SPIEGEL“, inwiefern der Landrat seine Wahlversprechen einhält, darunter verstärkte Abschiebungen krimineller Asylbewerber. Der Beschluss des Meininger Verwaltungsgerichts ist das vorläufig nicht rechtskräftig.