Das Urteil im „Kinderheim-Prozess“ ist rechtskräftig. Nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in Wunsiedel hat das Landgericht Hof im März einen Mann zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt – nicht wegen der Tötung an dem Mädchen, sondern, weil er die Zehnjährige zuvor sexuell missbraucht haben soll.
Wie das Landgericht Hof mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Nebenklägers als unzulässig verworfen, und das Urteil ist rechtskräftig. Nebenkläger war ein Zwölfjähriger aus dem Kinderheim, der das Mädchens getötet haben soll. Er gab an, vom Angeklagten dazu gezwungen worden zu sein. Seine Aussagen waren für das Gericht aber nicht verwertbar.