Im Streit mit dem Magazin „Der Spiegel“ hat der Sonneberger Landrat Robert Sesselmann eine juristische Niederlage erlitten. Wie der Spiegel berichtet, hat das Verwaltungsgericht Meiningen Sesselmann verpflichtet, 15 Pressefragen vollständig zu beantworten. Hintergrund war eine Presseanfrage im Frühjahr (2024) an den Landkreis Sonneberg. Diese wurden laut Spiegel unvollständig, ausweichend oder teils gar nicht beantwortet. Das Verwaltungsgericht Meiningen verweist in seinem Beschluss auf das Thüringer Pressegesetz, das die Behörden zur Auskunft verpflichtet. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Sesselmann war im vergangenen Sommer zum deutschlandweit ersten Landrat der AfD gewählt worden und hatte somit für Aufsehen gesorgt.