Erstattung der Schulwegkosten für Schüler - bis 31. Oktober

12. September 2024 , 18:07 Uhr

Auch für Teile des RadioEINS-Landes hat vor drei Tagen das neue Schuljahr begonnen. Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse und Berufsschüler haben noch bis Ende Oktober die Möglichkeit eine Erstattung ihrer Schulwegkosten zu beantragen. Zu den Fahrtkosten zählen auch das vergünstigte Deutschland-Ticket oder das 365-Euro-Ticket. Voraussetzung ist, dass die Fahrkosten für ein Kind über 320 Euro, beziehungsweise über 490 Euro bei zwei Kindern pro Schuljahr liegen. Die Erstattung gilt dann rückwirkend für das vergangene Schuljahr. Der Antrag muss bis 31. Oktober beim Landratsamt eingegangen sein. Danach besteht keine Möglichkeit zur Erstattung mehr. Wer mit dem Auto zur Schule fährt, sollte sich grundsätzlich zu Beginn eines Schuljahres beim Landratsamt melden, um zu prüfen, ob Kosten erstattet werden können. Alle Infos für die einzelnen Landkreise haben wir auf RadioEINS.com geteilt.

 

Weitere Infos für Kreis Coburg:

https://www.coburg.de/vv/leistungen/dienstleistungen/Schuelerbefoerderung-Beantragung-der-Erstattung-von-Schulwegkosten.php

für Kronach:

https://www.landkreis-kronach.de/buergerservice-landratsamt/behoerdenwegweiser/?schulwegkostenfreiheit-schuelerbefoerderung-fahrtkostenerstattung&orga=34785

für Lichtenfels:

https://www.lkr-lif.de/landratsamt/oepnv-bahn-und-bus/schuelerbefoerderung/5457.Fahrtkostenerstattung-ab-Jahrgangsstufe-11.html

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