Im Zusammenhang mit dem Fall der getöteten Natalia war gestern (17.6.) die Ehefrau des verurteilten Täters noch einmal vor dem Landgericht Coburg gestanden. Eine vorsätzliche Falschaussage bei den Ermittlungen damals konnte der Frau aber auch jetzt nicht nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen einen ersten Freispruch eingelegt. Wie berichtet war der Frau vorgeworfen worden, falsche Angaben zum Aufenthalt ihres Mannes in der Tatnacht gemacht zu haben. Er wurde wegen Totschlags an seiner Geliebten Natalia S. zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.