Die Mutter der getöteten Peggy hat Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hof eingelegt. Es hatte ihre Klage auf Schmerzensgeld als unbegründet abgewiesen. Peggys Mutter hatte 75 000 Euro von Manuel S. gefordert, der zunächst gestanden hatte, die Leiche des Kindes im Wald vergraben zu haben, dieses Aussage dann aber widerrufen hatte. Die Klägerin begründete ihre Klage auf Schmerzensgeld damit, dass sie 15 Jahre lang nicht gewusst hatte, was mit ihrem Kind passiert war. Jetzt muss sie die Berufung begründen, anschließend wird entschieden, ob der Fall vor das Oberlandesgericht kommt.