Im Fall Peggy hat das Landgericht Hof die Schmerzensgeldklage der Mutter als unbegründet abgewiesen. Das teilte die Pressestelle des Gerichts mit. Wie berichtet wollte Peggys Mutter mindestens 75 000 Euro Schmerzensgeld von dem Mann, der die Leiche ihres Kindes weggeschafft haben soll. Ein entsprechendes Geständnis hatte der Mann später widerrufen. Der Vorsitzende der Zivilkammer wies darauf hin, dass sich die Beweisaufnahme in einem Zivilverfahren auf die von den Parteien genannten Beweismittel beschränkt – anders als in einem Strafverfahren. So ging es bei der Entscheidung des Zivilgerichts darum, ob das Geständnis des Angeklagten damals der Wahrheit entsprach oder nicht. Die Klägerin konnte den Sachverhalt nicht beweisen und hat auch aus rechtlichen Gründen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Deshalb wurde die Klage abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.