Im Fall Peggy wird die Schmerzensgeldklage der Mutter im April des kommenden Jahres am Landgericht Hof verhandelt. Wie eine Sprecherin mitteilte, wurde der Termin auf den 18. April (10 Uhr) festgelegt. Die Klägerin fordert 75 000 Euro Schmerzensgeld von dem Mann, der erst gestanden hatte, die sterblichen Überreste von Peggy vergraben zu haben, dieses Geständnis aber später zurückgezogen hatte. Dass er am Tod des Kindes beteiligt war, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Peggys Mutter begründet die Klage damit, dass sie 15 Jahre lang nicht gewusst hatte, wo ihr Kind ist und dadurch psychische Beeinträchtigungen erlitten hatte. Der Angeklagte fordert, dass die Klage abgewiesen wird und beruft sich darauf, dass seine Angaben bei der Polizei damals falsch gewesen seien.