Fußball-Bundesliga

Feuerzeug-Eklat: Union Berlin zieht vor das Schiedsgericht

26. März 2025 , 18:52 Uhr

Union Berlin und der VfL Bochum streiten weiter um die Wertung ihres Bundesliga-Duells. Das Ständige Schiedsgericht hat das letzte Wort. Das Urteil könnte Auswirkungen auf den Abstiegskampf haben.

Nach zwei juristischen Niederlagen hat der 1. FC Union Berlin das Ständige Schiedsgericht als letzte Instanz angerufen. Der Berliner Fußball-Bundesligist will so im Verfahren um den Feuerzeug-Eklat noch eine Wende bewirken. «Mit dieser Schiedsklage sollen jeweils die Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 28.02.2025 und des DFB-Sportgerichts vom 09.01.2025 hinsichtlich der Spielwertung des Spiels gegen den VfL Bochum vom 14. Spieltag für unwirksam erklärt werden», hieß es in einer Mitteilung.

Nach dem Skandalspiel gegen Bochum hatten die Berliner Ende Februar die zweite juristische Niederlage kassiert. Das DFB-Bundesgericht bestätigte das Urteil aus erster Instanz und wertete die mit einem 1:1 zu Ende gegangene Partie rückwirkend mit 0:2. Beim Spiel im Dezember hatte ein Zuschauer VfL-Torhüter Patrick Drewes mit einem Feuerzeug am Kopf getroffen. Nach einer langen Unterbrechung einigten sich beide Teams in den letzten Minuten auf einen Nicht-Angriffspakt.

Schiedsgericht will schnelles Urteil

Das Ständige Schiedsgericht ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Proficlub und dem Deutschen Fußball-Bund beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga zuständig. Das Urteil ist für beide Vereine auch aus sportlicher Sicht von enormer Bedeutung. Sowohl Union als auch Bochum brauchen Punkte im Abstiegskampf.

Die Berliner hatten bereits am Dienstag angekündigt, die jetzige Klage fristgerecht einreichen zu wollen. Nach dpa-Informationen will das Schiedsgericht auf ein rasches Urteil drängen, um noch vor dem Saisonende Tabellensicherheit herzustellen.

Die Berliner hatten das DFB-Bundesgerichts-Urteil scharf kritisiert. «Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung», hieß es in einer Stellungnahme. Außerdem prüfen die Berliner zivilrechtliche Schritte.

Quelle: dpa

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