Weil er seine frühere Partnerin und eine 14-jährige Bekannte im Schlaf vergewaltigt haben soll, muss ein Mann aus dem Raum Coburg für dreieinhalb Jahre in Haft. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Coburg verurteilte ihn wegen der Vergewaltigungen und der Anfertigung, Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie, denn die Taten hat er zum Teil auch gefilmt. Wie berichtet hatte der Angeklagte darauf beharrt, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei. Dem widersprach die Kammer. Das Urteil von gestern (24.9.) ist noch nicht rechtskräftig.