Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung durch das Schlagen mit einen Bierkrug. Das ist das Urteil des Landgerichts Coburg, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilt. Wie berichtet, hatte der Mann erst versucht, einen zweiten Mann anzustoßen und hat versucht, ihn zu provozieren. Als das Opfer ihn bat, sich woanders hinzusetzen, hat der Angeklagte ihm mehrmals mit einem Bierkrug auf den Kopf geschlagen. Im Voraus zum Prozess hatte es schon einen Täter-Opfer-Ausgleich gegeben.