Wegen Gesundheitsgefahren will Hamburg den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche zum 1. Januar verbieten. «Der missbräuchliche Konsum von Lachgas birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, darunter neurologische Schäden, Lähmungen und psychische Abhängigkeit», erklärte Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 5.000 Euro drohen. Untersagt werden solle auch der Betrieb von Automaten ohne technischen Schutz zum Gebrauch durch Minderjährige.
Nach Angaben des Senats nimmt der Konsum von Lachgas unter Kindern und Jugendlichen stetig zu. Das Gas werde auch in Kiosken frei verkauft, teilweise in Luftballons zum Inhalieren abgefüllt. Es führt zu einem kurzen Rausch, kann aber auch Halluzinationen, Angstzustände und Atemdepressionen hervorrufen. Vor allem in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen könne es zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Kinder und Jugendliche, deren Nervensystem noch nicht vollständig ausgereift ist, seien besonders gefährdet.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte geplant, den Gebrauch von Lachgas als Rauschmittel zu verbieten. Doch weil wegen der bevorstehenden Bundestagswahl vorerst nicht mit einer gesetzlichen Regelung zu rechnen sei, habe sich Hamburg für den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung entschieden, hieß es. Sie soll vorläufig bis Ende 2026 gelten. Zunächst hatte das «Hamburger Abendblatt» über das geplante Verkaufsverbot berichtet.
Lachgas ist Distickstoffmonoxid (N2O). Mit dem in höheren Mengen betäubend wirkenden Gas wurde vor mehr als 200 Jahren erstmals schmerzfreies Operieren möglich. Inzwischen sind nach Angaben der Deutsche Gesellschaft für Neurologie meist andere Narkosemittel im Einsatz. Schon früh sei Lachgas auch als Partydroge genutzt worden. «Bereits vor 200 Jahren wurde es auf Jahrmärkten zur Vergnügung konsumiert – und erlebt derzeit eine unheilvolle Renaissance», erklärt die Fachgesellschaft.
Quelle: dpa