Für die einen zerstört er ihre Lebensgrundlage, für die anderen ist er ein schützenswertes Tier: Der Fischotter. In Oberfranken ist der Abschuss der Tiere unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Umweltschützern geht das zu weit. Die Deutsche Umwelthilfe hat beim Verwaltungsgericht Bayreuth Klage gegen die Allgemeinverfügung der oberfränkischen Regierung eingereicht. Sie verstoße gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht, heißt es. In Oberfranken gilt die Erlaubnis für die Fischotter-Jagd nur für die Landkreise Bayreuth, Hof und Wunsiedel.