Urteil

Mann bei Maibaumwache angezündet - Täter verurteilt

17. Dezember 2024 , 14:44 Uhr

Zwei Jugendliche zünden einen Mann an. Dieser wird schwer verletzt. Doch die Anwesenden rufen nicht den Rettungswagen.

Zwei Jugendliche zünden einen Mann bei einer Maibaumwache in Niederbayern an – jetzt sind die beiden Haupttäter dafür zu Jugendstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Deggendorf sprach die beiden unter anderem wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung für schuldig und verhängte aufgrund der Schwere der Schuld Jugendstrafen von drei Jahren sowie zwei Jahren und sechs Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. 

Demnach hatten die beiden Jugendlichen den damals 40-Jährigen in der Nacht zum 30. April 2023 in Oberpöring (Landkreis Deggendorf) mit Bremsenreiniger besprüht und mit einem Feuerzeug angezündet. «Bei der ursprünglich aus einem schlechten Scherz entstandenen Tat nahmen die Angeklagten die schweren Verletzungen des Geschädigten zumindest billigend in Kauf», hieß es vom Gericht. Die Anwesenden hätten das Feuer zwar gelöscht, aber keinen Rettungswagen gerufen, um die Tat zu verschleiern. Das Opfer erlitt laut Anklage schwerste Brandverletzungen.

Strafen für weitere Angeklagte

Medien hatten zuvor über das Urteil in dem nicht-öffentlichen Verfahren vor dem Jugendschöffengericht berichtet. Fünf weiteren Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Gegen einen Jugendlichen sei das Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden, teilte der Gerichtssprecher mit. Ein Erwachsener sei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, ein weiterer zu einer Geldstrafe. Zwei Heranwachsende erhielten unter anderem Freizeitarrest und ein vorübergehendes Alkoholverbot. 

Einer der Haupttäter und einer der Erwachsenen hatten dem heute 41-Jährigen laut dem Amtsgericht bereits im März 2023 Kohleanzünder auf die Kappe gelegt und diese angesteckt. Die Kappe und die Jacke des Mannes wurden damals beschädigt. Der Fall wurde in dem Verfahren ebenfalls behandelt.

Quelle: dpa

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