Das Urteil im Mordprozess ist gefallen. Der 18-jährige Gymnasiast, der im März letztes Jahr die 50-jährige Beatrix G. in einem Blumengeschäft in Lichtenfels getötet hat, muss für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Jugendkammer am Landgericht Coburg bleibt damit nur ein halbes Jahr unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten möglichen Höchststrafe von zehn Jahren. Verurteilt wurde der 18-Jährige wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Zur Urteilsbegründung Gerichtssprecher Timm Hain:
„Das Gericht hat es als widerlegt angesehen, dass, wie der Angeklagte es behauptet hat, das Einstechen erst bei der Flucht am Ausgang stattgefunden habe, weil das Opfer geschrien habe und der Angeklagte in Panik geraten sei. Das sei, so das Gericht, nicht zutreffend. Die Spurenlage am Tatort habe das Gegenteil ergeben.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie berichtet, hatte der 18-Jährige schon am ersten Verhandlungstag zugegeben, die Blumenhändlerin in Lichtenfels erstochen zu haben. Einen Vorsatz stritt er aber bis zum Schluss ab.