Im Mordprozess im Fall der getöteten Blumenverkäuferin in Lichtenfels soll voraussichtlich morgen (30.1.) ein Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten die Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft. Die Anklage ist überzeugt, dass der 18-Jährige nicht in Panik auf die Blumenverkäuferin eingestochen habe. Er habe sie gezielt umgebracht. Der Verteidiger bleibt dabei, sein Mandant habe Beatrix G. nicht töten wollen. Sein Ziel sei es gewesen an die Tageseinnahmen des Blumenladens zu kommen, aber nicht einen Menschen zu töten. Ein Strafmaß hat der Verteidiger nicht genannt. Seinem Mandanten sei bewusst, was er angerichtet habe, und dass es dafür keine Entschuldigung gebe. Der Verteidiger hält die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren für nicht angemessen. Der Prozess geht morgen (30.1.) um 09 Uhr weiter.