Das Urteil gegen zwei Brüder aus Steinbach am Wald ist jetzt rechtskräftig. Das hat ein Sprecher des Coburger Landgerichts mitgeteilt. Sie wurden zu drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Das Urteil fiel wegen gefährlicher Körperverletzung, ursprünglich waren die beiden wegen versuchten Totschlags angeklagt. Beim Schützenfest hatte ein Unbekannter einen der Brüder mit einem Bierkrug verletzt. Dafür wollten sich die beiden revanchieren und attackierten einen Mann, der aber völlig unbeteiligt war. Die Brüder waren während der Tat stark betrunken.