Der Diebstahl von Ortsschildern ist kein Kavaliersdelikt. Darauf macht das Landratsamt Lichtenfels aufmerksam. Der „Schilderklau“ kann u.a. auch als Sachbeschädigung oder als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt werden, denn die Ortstafel signalisiert den Beginn einer Ortschaft und damit auch, dass Verkehrsteilnehmer nur noch (meist) 50 Stundenkilometer schnell sein dürfen. Wenn so ein Schild weg ist, kann das also schwerwiegende Folgen haben. Außerdem kostet ein gestohlenes Schild den Steuerzahler 500 Euro, gibt das Landratsamt zu bedenken. Erst vor kurzem waren die Ortstafeln von Rothmannsthal und Kloster Banz gestohlen worden.