Der Fall rund um die Schmerzensgeldklage der Mutter der getöteten Peggy ist noch nicht abgeschlossen. Nachdem das Landgericht Hof die Klage abgewiesen und Peggys Mutter dagegen Berufung eingelegt hatte, liegt das Verfahren nun beim Oberlandesgericht Bamberg. Das hat die Pressestelle auf RadioEINS-Nachfrage bestätigt. Die Berufungsbegründung liegt noch nicht vor, dafür hat die Klägerin aber zwei Monate (ab dem Urteil) Zeit. Anschließend ist die Gegenseite am Zug, und schließlich entscheidet das Berufungsgericht, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Wie berichtet hatte Peggys Mutter von 75 000 Euro Schmerzensgeld von Manuel S. gefordert, weil sie 15 Jahre lang nicht gewusst hatte, was mit ihrem Kind passiert war. Manuel S. hatte zunächst gestanden, Peggys Leiche weggeschafft zu haben, dieses Geständnis aber später widerrufen.