Im Prozess um den getöteten Mainleuser Heiko F. werden heute (14.12.) die Plädoyers am Landgericht Bayreuth erwartet. Nach der Beweisaufnahme hatte der Vorsitzende Richter deutlich gemacht, dass für den Hauptangeklagten keine Verurteilung wegen Mordes, sondern wegen Totschlags in Frage kommt. Er sei wegen seiner Alkoholisierung in der Tatnacht und einer Sozialstörung vermindert steuerungsfähig gewesen. Volle Schuldfähigkeit sieht das Gericht aber bei der wegen Beihilfe angeklagten Frau. Beiden drohen lange Haftstrafen. Heiko F. war im Februar durch massive Schläge getötet worden. Das Urteil wird am Montag erwartet.