Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Mainleusers Heiko F. sind gestern die Plädoyers gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft fordert „lebenslänglich“ für den wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung für den Angeklagten sowie die anschließende Sicherungsverwahrung und den Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt. Sein Verteidiger will maximal acht Jahre Haft für seinen Mandanten, und zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Für die wegen Beihilfe angeklagte Frau fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft, die Verteidigung einen Freispruch. Die Urteile werden am Montag (18.12.) erwartet. Wie berichtet war Heiko F. im Frühjahr an den Folgen massiver Schläge gestorben und von Spaziergängern in einem Waldstück gefunden worden.