Unauffällig und ruhig – so beschreiben die Polizeipräsidien in Bayern den Start der Cannabis-Legalisierung. In München seien bislang noch keine Verstöße im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz (CanG) zu verzeichnen, heißt es vom dortigen Präsidium. In Oberfranken hingegen habe es bereits welche gegeben, sagte ein Sprecher der Polizei Oberfranken. Genauere Angaben hierzu wurden aber nicht gemacht.
Seit dem 1. April sind der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem sind drei Cannabis-Pflanzen im Wohnbereich gestattet. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fußgängerzonen. Für junge Leute unter 18 Jahren bleibt Cannabis tabu.