Vor dem Oberlandesgericht in Bamberg wird am 19. Februar einer der ersten Zivilprozesse gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland fortgesetzt. In dem Zivilprozess gegen Astrazeneca klagt eine 33-jährige Frau aus dem Landkreis Hof. Sie hatte eine Darmvenenthrombose erlitten und kämpft mit den Folgen. Dass die Thrombose auf die Corona-Impfung zurückging, wird nicht bestritten. Die Frage ist, ob die 33-Jährige vor der Impfung ausreichend aufgeklärt wurde, ob also die Fachinformationen des Herstellers ausreichend waren. Die Frau klagt auf 250.000 Euro Schmerzensgeld und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Astrazeneca hat bisher einen Vergleich abgelehnt, das OLG Bamberg hatte zuletzt fehlende Fachinformation gesehen und ein neues Gutachten bestellt.