Vor Gericht

Prozess um Millionen-Betrug mit Corona-Hilfen

15. November 2024 , 14:27 Uhr

Während der Corona-Pandemie sollten Überbrückungshilfen Firmen unterstützen. Vor dem Landgericht München beginnt ein Prozess gegen vier Männer, die das ausgenutzt haben sollen - im großen Stil.

Es geht um Betrug mit Corona-Hilfen in Millionenhöhe: Vier Männer stehen in München vor Gericht, weil sie im großen Stil Hilfen für Unternehmen beantragt haben sollen, obwohl diese denen nicht zustanden. Insgesamt geht es vor dem Landgericht München I um Förderungen von Leistungen in Höhe von mehr als 21 Millionen Euro, die zu Unrecht geltend gemacht worden sein sollen. 6,5 Millionen davon wurden laut Staatsanwaltschaft ausgezahlt.

Gegenstand des Geschäftsmodells sei «die Erzielung einer möglichst hohen Auszahlung von Überbrückungshilfe an die Antragsteller, an der sie sich selbst bereichern wollten». Dabei seien «die abgerechneten Leistungen jedoch nicht förderfähig, weil sie falsche Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen enthielten», heißt es in der Anklage über drei Beschuldigte. Ein Vierter soll Scheinrechnungen für den Kauf von Schnelltests und Schutzmasken verschafft haben, «die die von diesem abgerechneten Leistungen nach außen hin plausibel erscheinen lassen sollten». 

Abgerechnet wurden laut Anklage – mit falschen Angaben und manipulierten Rechnungen – auch Ausgaben für Hygienekonzepte, für Dampfreiniger, Händetrockner und Spülmaschinen beispielsweise oder auch für umfangreichere Baumaßnahmen. In der Anklage ist von einem regelrechten Netzwerk die Rede. Angeklagt sind die Männer wegen banden- und
gewerbsmäßigen Subventionsbetrugs beziehungsweise wegen Beihilfe dazu. 

Zu den Vorwürfen äußern wollte sich zu Prozessbeginn keiner der vier Angeklagten, von denen drei seit Monaten in Untersuchungshaft sitzen. Die Anwälte eines angeklagten Steuerberaters aber wiesen in einem Eröffnungsstatement darauf hin, dass die Vorwürfe, nicht nur insgesamt kompliziert seien – der Anklagesatz umfasst Dutzende Seiten – sondern auch rechtlich. Schließlich seien die Vorgaben für die Beantragungen der Hilfen seinerzeit nicht ganz deutlich gewesen. 

Fast 50 Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt. Das Urteil könnte demnach erst im September kommenden Jahres fallen.

Quelle: dpa

 

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