Schuldunfähigkeit im Prozess um versuchten Mord?

22. Juni 2024 , 08:36 Uhr

Weil der wegen versuchten Mordes angeklagte Erntehelfer wohl eine akute psychotische Störung gehabt haben soll, ist das Urteil in diesem Prozess am Coburger Landgericht vertagt worden. Wie berichtet, soll er auf eine Mitfahrerin in einem Bus mit einem Messer eingestochen haben, als diese auf der A73 unterwegs waren. Der Grund: die Mitfahrerin habe sich in einen Zombie verwandelt. Ein psychologischer Sachverständiger diagnostizierte dem Mann vor Gericht gestern (21.6.) eine polymorphe psychotische Störung. Diese zeige sich plötzlich und halte nur kurz an. Unter Alkohol oder Drogen habe der Angeklagte zur Tatzeit (August 2023) nicht gestanden. Damit sei die verminderte Schuldfähigkeit gegeben und eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen, so der Sachverständige. Der Prozess wird am 3. Juli fortgesetzt.

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