Der Sonneberger Landrat Robert Sesselmann prüft Rechtsmittel gegen eine Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichtes Meiningen zu einem sogenannten Auskunftsbegehren. Laut der Deutschen Presse Agentur, habe Sesselmann die Entscheidung zur Kenntnis genommen. Nun werde geprüft, ob dagegen Rechtsmittel eingelegt werden, heißt es weiter. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Meiningen dem Landkreis Sonneberg per einstweiliger Anordnung aufgetragen, konkrete Auskünfte zu verschiedenen im öffentlichen Interesse stehenden Themenkomplexen zu geben. Anlass war ein Eilantrag eines Reporters des Magazins „Der Spiegel“, der auf seinen Auskunftsanspruch entsprechend dem Thüringer Pressegesetz pochte.