Obwohl ein Sonneberger bereits als schuldunfähig eingestuft worden war, geht es nächste Woche (Mittwoch, 15.5.) vor Gericht noch einmal um ihn. In einem Sicherungsverfahren soll geprüft werden, ob der 51-Jährige in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Der Sonneberger soll im Oktober (2023) gegen eine Wohnungstür uriniert haben. Als er vom Eigentümer darauf angesprochen wurde, soll er den Mann angegriffen, seinen Arm gegen dessen Hals gedrückt und dessen Kopf mehrmals gegen die Wand geschlagen haben. Bei einem zweiten Angriff soll er einen Mann in seiner Wohnung eingeschlossen und mit einem Taschenmesser auf ihn eigestochen haben. Wegen einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt wurde der 51-Jährige als schuldunfähig eingestuft.