Morgen (1.11,) ist der erste stille Feiertag von vielen im November. Nach Allerheiligen am Freitag, folgen der Volkstrauertag am 17., der Buß- und Bettag am 20. und der Totensonntag am 24. November. Sie alle gelten nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als so genannte „Stille Tage“. An diesen vier Tagen sind Tanzveranstaltungen und auch der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie beispielsweise Spielhallen verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt. Genauso öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen die, wie es heißt, einen entsprechend ernsten Charakter wahren. Der Schutz der stillen Tage beginnt jeweils um 2 Uhr früh und endet um 24 Uhr.