Morgen ist Aschermittwoch (14.2.) – Dieser Tag ist zwar kein Feiertag, jedoch ein sogenannter „Stiller Tag“. Demnach sind an diesem Tag nur dann öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen erlaubt, wenn der diesem Tag entsprechende „ernste Charakter“ gewahrt wird. Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Spielhallen sowie der Betrieb von Spielgeräten in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sind auch im RadioEINS-Land nicht erlaubt. Sportveranstaltungen hingegen sind erlaubt.