Die Verkündung der Strafe im Schweigegeld-Prozess gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Ein möglicher Termin für das Strafmaß, eigentlich für kommende Woche Dienstag geplant, kann nun erst nach dem Verstreichen neuer Fristen für Anträge der Parteien verkündet werden. Die legte Richter Juan Merchan in New York auf Anfang Dezember fest, wie aus Gerichtsunterlagen hervorging.
Trumps Anwälte wollen erreichen, dass das Urteil gekippt wird. Sie argumentieren, dass es die Übergabe der Amtsgeschäfte an Trump behindern könnte. Für einen entsprechenden Antrag gab der Richter den Anwälten bis zum 2. Dezember Zeit. Bis zum 9. Dezember kann die Staatsanwaltschaft dann darauf antworten. Sie hatte bereits zuvor geäußert, dass sie am Urteil festhalten will, sich aber offen für eine Verschiebung der Strafmaßverkündung bis nach Trumps zweiter Amtszeit 2029 gezeigt.
Sollte das Urteil bestehen bleiben, würde Trump als erster verurteilter Straftäter der US-Geschichte ins Weiße Haus einziehen. Mit der Entscheidung vom Freitag scheint die Verkündung einer Strafe in dem Fall vor Trumps Amtsantritt am 20. Januar unwahrscheinlicher.
Geschworene in New York hatten Trump Ende Mai in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden. In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von 130.000 Dollar Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin, um sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen. Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde. Anfang November war mit Trump erstmals ein verurteilter Straftäter zum US-Präsidenten gewählt worden.
Ursprünglich hatte das Strafmaß schon Mitte September verkündet werden sollen. Dann aber hatte Richter Merchan einem Antrag Trumps stattgegeben, die Strafe erst nach der Präsidentschaftswahl zu verkünden. Trump würde im ärgsten Fall eine mehrjährige Haftstrafe drohen. Eine Bewährungs- oder Geldstrafe hatten viele Beobachter aber für deutlich wahrscheinlicher gehalten.
Gegen Trump laufen noch weitere Verfahren – doch ist bereits absehbar, dass sie mit seiner Wahl zum US-Präsidenten so oder anders ins Nichts laufen werden. Dazu gehört das Verfahren in Washington, in dem Trump im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm seiner Anhänger auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 angeklagt wurde. Sonderermittler Jack Smith will bis zum 2. Dezember über das weitere Vorgehen in dem Fall entscheiden.
Quelle: dpa