Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat ein0e Frau aus Hof einen Teilerfolg gegen den Hersteller Astrazeneca erzielt. Eine Zivilkammer des Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verurteilte das Unternehmen gestern (8.4.) zu einer umfassenden Auskunft über mögliche Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Die Klägerin hatte sich mit dem Präparat von Astrazeneca impfen lassen und eine Darmvenenthrombose erlitten. Das Schadensersatz- und Schmerzensgeldverfahren der Klägerin läuft weiter. In einem nächsten Schritt will das Gericht entscheiden, ob ein Gutachten zum mutmaßlichen Impfschaden der Frau eingeholt wird.