Heute Mittag ist im Mordprozess Bindlach das Urteil gefallen. Der Angeklagte Leon D. wurde von der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth wegen der Ermordung seiner Ex-Freundin Rebecca zu 14 1/2 Jahren Haft verurteilt. Unter Vorbehalt kommt der Angeklagt nach Absitzen seiner Gefängnisstrafe in Sicherungsverwahrung. Die Kammer konnte keine Anhaltspunkte für eine Reife- oder Entwicklungsstörung des 19-Jährigen feststellen, daher wurde er nach allgemeinem Strafrecht verurteilt (und nicht nach Jugendstrafrecht). Die Jugendkammer folgte damit vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Laut der Pressestelle des Landgerichts ist das Urteil noch nichts rechtskräftig. Somit könnte noch Revision eingelegt werden.