Verkürzte Fristen bei der Bundestagswahl

28. Dezember 2024 , 09:25 Uhr

Weniger Zeit für alle Beteiligten: Bundespräsident Steinmeier hat gestern (27.12.) den Weg für Neuwahlen am 23. Februar freigemacht. Für die Parteien bedeutet das: wer noch nicht nominiert hat, muss sich beeilen. Bis zum 20. Januar müssen die Landeslisten beim Landeswahlleiter eingereicht werden. Das Gleiche gilt für die Kreiswahlvorschläge an die Kreiswahlleiter. Bis 24. Januar wird über die Zulassung entschieden. Spätestens am 3. Februar müssen die zugelassenen Wahlvorschläge  dann veröffentlicht werden. Für die Stimmabgabe haben vor allem die Briefwähler deutlich weniger Zeit als sonst. Die Stimmzettel können erst dann gedruckt werden, wenn die zugelassenen Kandidaten feststehen. Voraussichtlich findet die Briefwahl deshalb innerhalb der beiden Wochen vor der Wahl statt.

 

Alle Infos der Bundeswahlleiterin:

https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

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