Überflutete Keller und vollgelaufene Unterführungen. Erst in dieser Woche hat es in Teilen Oberfrankens wieder schwere Unwetter mit heftigen Regenfällen gegeben. Für viele Menschen stellt sich wieder die Frage nach dem Versicherungsschutz bei Hochwasser. Wenn zum Beispiel der Hausrat im Keller überschwemmt ist, greift die Hausratversicherung eines Mieters. Wie ist es bei Autos, die unter Wasser stehen? Karin Benning von der HUK-Coburg:
„Wenn ein Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser beschädigt wird, dann ist das ein typischer Teilkaskoschaden. Wer Motorschäden geltend machen will, die während einer Fahrt durch das Wasser oder durch Restwasser im Motor entstanden sind, der muss eine Vollkaskoversicherung haben.“
Auch ein Tipp der Expertin: Niemand sollte versuchen, ein überschwemmtes Auto selbst zu starten. Das gilt auch, wenn das Wasser abgeflossen ist. Den Neustart sollten Fachleute übernehmen.