Falsche Mietverträge

Zweiter Verdächtiger nach Jobcenter-Betrug in Haft

10. Oktober 2024 , 16:01 Uhr

Mit falschen Adressen für vermeintliche ukrainische Schutzsuchende soll ein Duo mehrere Jobcenter in Bayern betrogen haben. Nach einer Anklage sitzt nun auch der zweite Verdächtige in U-Haft.

Nach mutmaßlichem Sozialleistungsbetrug bei Jobcentern in Bayern im größeren Stil sitzt nun auch der zweite Verdächtige in Untersuchungshaft. Der 46-Jährige sei schon Anfang September in der Ukraine festgenommen worden, teilte die Polizei mit. Anfang Oktober sei er nach Deutschland ausgeliefert worden, inzwischen sitze er im Gefängnis. 

Der Mann ist zusammen mit einer 28-Jährigen angeklagt, weil das Duo mit falschen Adressen für vermeintlich Schutzsuchende aus der Ukraine etwa 230.000 Euro an Sozialleistungen erschlichen haben soll. Laut Anklage geht es um gewerbsmäßigen Sozialleistungsbetrugs in 18 Fällen und 52 weitere Versuche. Die 28-Jährige sei schon im Dezember 2023 festgenommen worden und sitze seitdem in Untersuchungshaft.

Ermittler: Ukrainer reisten nach wenigen Tagen zurück

Das Duo soll über soziale Medien Kontakt zu Ukrainern gesucht und deren Einreise nach Deutschland organisiert haben. Danach sollen die beiden die Menschen nacheinander an verschiedenen Orten zum Schein angemeldet und mit gefälschten Mietverträgen Sozialleistungen für sie beantragt haben. Diese hätten die Ukrainer aber nicht bekommen dürfen, weil sie laut den Ermittlern nach wenigen Tagen wieder in ihr Heimatland reisten. Ob die Beteiligten über die Betrugsmasche im Bilde waren, blieb zunächst unklar.

Betrüger sollen etwa 230.000 Euro bekommen haben

Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft wurden die Jobcenter in Fürstenfeldbruck und München so insgesamt um etwa 230.000 Euro betrogen. In anderen Fällen in Freyung-Grafenau, Hof und Altötting blieb es beim Versuch. Die mutmaßlichen Betrüger waren dank Mitarbeitern des Jobcenters in Fürstenfeldbruck aufgeflogen, denen bei Mietverträgen ukrainischer Schutzsuchender Ungereimtheiten aufgefallen waren. Bei genauerer Prüfung wiesen die Verträge erhebliche Ähnlichkeiten auf.

Quelle: dpa

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