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Gewinnspiel-Info

Teilnahmebedingungen für unentgeltliche und entgeltliche Gewinnspiele von Radio EINS
  1. Der Teilnehmer an Gewinnspielen von RadioEINS erklärt sich mit den im Folgenden genannten Teilnahmebedingungen einverstanden.

  2. Ein Gewinnspiel gilt dann als solches, wenn es Bestandteil des Programms von RadioEINS ist und dem Teilnehmer die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen bietet.

  3. Die Teilnahme an Gewinnspielen von RadioEINS ist in der Regel telefonisch zu den normalen Tarifen im deutschen Festnetz möglich. Bei Gewinnspielen, die ohne die Verwendung von Mehrwertdiensten durchgeführt werden, beträgt das Mindestalter für die Teilnehmer 18 Jahre. Bei Gewinnmöglichkeiten, die die Verwendung von Mehrwertdiensten mit einer maximalen Gebühr von 0,50 Euro aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer, voraussetzen, werden die Teilnehmer ausdrücklich und deutlich im Vorfeld im Programm von RadioEINS darauf aufmerksam gemacht. Die Verwendung von Mehrwertdiensten qualifiziert das Gewinnspiel als entgeltliches Gewinnspiel im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten in Deutschland. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielen von RadioEINS ist Personen unter 18 Jahren untersagt. Sie sind ebenso von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen.

  4. Sofern RadioEINS explizit darauf hinweist, ist neben der telefonischen auch eine Teilnahme per SMS, auf postalischem Weg oder elektronisch möglich.

  5. Mitarbeiter von RadioEINS bzw. dem Funkhaus Coburg GmbH & Co. KG sowie deren Angehörige sind grundsätzlich von der Teilnahme an Gewinnspielen des Senders ausgeschlossen.

  6. Die Auflösung des jeweiligen Gewinnspieles kann für die Dauer von drei Tagen nach dem Gewinnspiel unter www.radioeins.com nachgelesen werden.

  7. RadioEINS darf den Namen sowie sämtliche aufgezeichnete Äußerungen, Fotos und Videos des Gewinnspielteilnehmers unbegrenzt für Programm- und Werbezwecke nutzen. Darunter fällt auch eine Wiedergabe im Rahmen der Internetpräsenz des Senders. Zudem behält sich RadioEINS das Recht vor, die Äußerungen zum Zwecke der Protokollierung aufzunehmen und gegebenenfalls zu archivieren. Der Gewinnspielteilnehmer tritt grundsätzlich alle Rechte an der Veröffentlichung der Beiträge, Fotos und Videos im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm von RadioEINS ab.

  8. Gewinn ist jeweils der vom Moderator, Sprecher oder der auf der hauseigenen Internetseite ausgelobte Preis. So sind beispielsweise Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Spesen oder Verpflegung – also sämtliche weiterführende Leistungen – nur dann Bestandteil des Preises, sofern diese Leistungen explizit genannt wurden. Ein alternativer Preis, eine Auszahlung des Preises in Form von Geld oder eine Gutschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wird der Preis nicht in Anspruch genommen, besteht kein Recht auf einen Ersatz. Überschreitet die Anzahl der Gewinnspielteilnehmer, insbesondere bei Online-Gewinnspielen, die Anzahl der verfügbaren Preise, wird der Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

  9. Ein Gewinn kann nachträglich aberkannt werden. Diese Regelung greift insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand, der Spielmodus oder die Spielapplikation manipuliert wurde.

  10. RadioEINS ist zu jeder Zeit bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu treffen. Jedoch kann aufgrund evtl. auftretender technischer Probleme oder versehentlich falsch getroffener Aussagen der Moderatoren oder Sprecher kein Anspruch des Gewinnspielteilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.

  11. Nachdem ein Großteil der ausgelobten Preise von Drittfirmen und Partnern gesponsert wird, übernehmen diese in vielen Fällen auch die Zustellung der Gewinne. RadioEINS übernimmt in diesen Fällen keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung. Gleiches gilt, sofern ein Sponsor zahlungsunfähig wird. Die direkte Abgabe von Gewinnen erfolgt grundsätzlich nur an den Gewinner persönlich und unter Vorlage eines gültigen Ausweises.

  12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  13. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt.

Stand: 22.10.2015

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