"Stille Tage" bis Karsamstag - Tanzveranstaltungen untersagt

Am langen Osterwochenende stehen auch wieder „Stille Feiertage“ an. Dafür gibt es besondere Regeln. So sind von heute, also Gründonnerstag (28.3.), bis Karsamstag (30.3.) keine Tanzveranstaltungen in Bayern erlaubt. Auch müssen Unterhaltungsunternehmen geschlossen bleiben, das sind zum Beispiel Spielhallen. In Gaststätten müssen Geldspielgeräte ausgeschaltet bleiben, auch Musik im Wirtshaus ist nicht erlaubt. Sportveranstaltungen sind nur am Karfreitag untersagt. In Bayern gibt es insgesamt neun stille Feiertage.